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Nichts wird so sein, wie es einmal war.
Der neue Zollkodex 2009
Im zusammenwachsenden Europa hat sich die Erkenntnis durchgesetzt,
daß die im Außenhandel verwendeten Anmeldeverfahren nicht mit der
allgemeinen Entwicklung der Informationstechnologie Schritt gehalten haben.
Als Konsequenz hat die Europäische Kommission beschlossen,
einen modernisierten Zollkodex einzuführen, was mit erfreulich klaren
Worten begründet wurde:
Der Zollkodex der Gemeinschaften in seiner derzeitigen Fassung (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92
des Rates) ist veraltet. Er hat weder mit der radikalen Veränderung des Umfeldes Schritt
gehalten,
in dem der internationale Handel abgewickelt wird, - vor allem der rasch und unumkehrbar
zunehmenden Nutzung der Informationstechnologie
und des elektronischen Datenaustausches –
noch mit der Verlagerung des Schwerpunkts des Zolls.
Die Umsetzung des modernisierten Zollkodex 2009 sieht die vollständige und
unumkehrbare Ersetzung der formulargestützten Anmeldeverfahren durch
elektronische Verfahren vor. Im letzten Schritt steht die Einführung des
Automatisierten Export-Systems (AES) unmittelbar bevor.
Dadurch ergeben sich für Ihr Unternehmen weitreichende Konsequenzen,
die ab sofort richtungsweisende Entscheidungen erfordern.
Die Konsequenzen für Ihr Unternehmen
Die Frage wird nicht sein, ob Sie an diesem ATLAS-Teilsystem teilnehmen
möchten, sondern wann Sie damit beginnen möchten. Großen Einfluß
auf diese Entscheidung werden die Einführungen dieser Anmeldeform in den
europäischen Mitgliedstaaten haben. Vorreiter sind Tschechien (5.4.2006) und
Spanien (01.05.2006), gefolgt von Deutschland (01.08.2006).
Schlusslicht wird Finnland sein, das einen Einstieg zum 01.01.2008 plant.
Aufgrund dieser verschiedenen geplanten Einstiegstermine der Länder
besteht ein zusätzlicher Beratungsbedarf, weil eine vollständige Erledigung
des Anmeldevorgangs durch die Ausfuhrzollstelle ihrer Sendung bedingt ist.
Unser Rat: Führen auch Sie AES in Ihrem Unternehmen – wie die Europäische
Gemeinschaft – schrittweise ein.
Warum unser Programm Sie optimal unterstützt
Wir können Ihnen ein Programm anbieten das bis zur verbindlichen Einführung
von AES in den Mitgliedstaaten neben der elektronischen Anmeldeform auch die
formulargestützte Ausfuhranmeldung ermöglicht.
Denn Sie sollten wissen: Während der Einführungsphase sind jederzeit beide
Anmeldeformen parallel zulässig. Daher können Sie mit unserer Hilfe
AES vollständig oder auch schrittweise einführen.
Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass mit AES nur ein geringer Teil der
Außenhandelsformulare entfallen.
Selbstverständlich wird das Programm in Zukunft weit über 100 Formulare
unterstützen.
Mit unserer Erfahrung und unserem Know-How sind wir in der Lage,
Ihnen schon jetzt einen sicheren Start in das
Automatisierte Export-System (ECS/AES)
zu ermöglichen.
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