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Ihre Lösung bei Zollfragen.

Wir erledigen für Sie die Abfertigung von Waren im grenzüberschreitenden Verkehr
(Drittlandsgrenzen, Flug- und Seehäfen) sowie alle Aufgaben rund um den Zoll.

Wir informieren und beraten Sie über alle zolltechnischen Angelegenheiten,
elektronische Aus- und Einfuhrverfahren, Präferenzdokumente und natürlich über erleichterte Zollverfahren.

Unser Team berät Sie gerne, kontaktieren Sie uns.
Kontakt

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Transport und Versand Ihrer Ware mit allen erforderlichen Dokumenten

Zolldokumente benötigt man bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Waren in und aus einem oder mehreren Ländern. Dokumente die man zur Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen (wie z. B. zur Nutzung von Kontingenten) zusätzlich zur Zollabfertigung vorlegt.

Dies können beispielhaft sein: Form A, Warenverkehrsbescheinigung A.TR und EUR 1, Ausfuhranmeldung, Carnet (Carnet TIR, Carnet ATA usw.), Zollanmeldung, Versandanmeldung, Handelsrechnung, Lieferantenerklärung, Präferenzpapiere, Überwachungsdokument, Frachtbrief, Ursprungszeugnis, Direktbeförderungsnachweise und Einfuhrgenehmigungen.

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1 - 2 - 3 Zollsicherheit

Für die Durchführung eines gemeinschaftlichen oder eines gemeinsamen Versandverfahrens ist grundsätzlich Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit soll eine mögliche Abgabenschuld abdecken, die durch die nicht ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens entstehen kann. Bitte sprechen Sie hierüber mit uns.

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Nachweispflicht über Ihre Ware

Seit 1. Juli 2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren unabhängig vom Beförderungsweg, in Deutschland steht hierfür das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Mit Schreiben vom 3. Mai 2010, das auf Ausfuhrlieferungen anzuwenden ist, die nach dem 30. Juni 2010 bewirkt werden, erläutert das Bundesministerium der Finanzen die Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke. Die Ausfuhrzollstelle überführt die elektronisch angemeldeten Waren in das Ausfuhrverfahren und übermittelt der angegebenen Ausgangszollstelle vorab die Angaben zum Ausfuhrvorgang. Über das europäische IT-System AES/ECS kann die Ausgangszollstelle, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie sich befindet, anhand der Registriernummer der Ausfuhranmeldung (MRN - Movement Reference Number) den Ausfuhrvorgang aufrufen und den körperlichen Ausgang der Waren überwachen. Die Ausgangszollstelle vergewissert sich, dass die gestellten Waren den angemeldeten entsprechen, und überwacht den körperlichen Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Der körperliche Ausgang der Waren ist der Ausfuhrzollstelle durch die Ausgangszollstelle mit der "Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis" unmittelbar anzuzeigen. Für alle elektronisch angemeldeten Waren übersendet die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle die Nachricht "Ausgangsbestätigung /Kontrollergebnis". Die (deutsche) Ausfuhrzollstelle erledigt den Ausfuhrvorgang auf Basis der von der Ausgangszollstelle übermittelten "Ausgangsbestätigung" dadurch, dass sie dem Ausführer/Anmelder elektronisch den "Ausgangsvermerk" (Artikel 796e ZK-DVO) als pdf-Dokument übermittelt.
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